1. Allgemeines
1.1. Die Kunden beauftragen die Hochzeitsplanerin (in der Folge kurz HP) mit den im gesonderten Auftragsschreiben bzw. Vertrag und in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. Die HP orientiert sich bei ihrer Tätigkeit am Berufsbild, herausgegeben von der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe, abrufbar unter www.freizeitbetriebe-wien.at/weddingplanner/. Im Zweifelsfall sind diese AGB und die abgeschlossenen Verträge daher im Sinne des Berufsbildes auszulegen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen der HP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben bzw. Vertrag.
1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zum Auftragsschreiben bzw. Vertrag oder zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch die HP. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
1.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens bzw. Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen die HP ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
1.4. Die HP kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte HP) erbringen.
2. Leistungsgegenstand und Vollmacht
2.1. Die Kunden beauftragen die HP mit der Beratung sowie der Organisation, Planung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier) an dem im Auftragsschreiben bzw. Vertrag festgelegten Termin und Ort. Die HP kann je nach Kundenwunsch und Vereinbarung eine Voll- oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben bzw. Vertrag festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Auf Kundenwunsch wird die HP gegen Entgelt mit der Präsentation eines Konzeptes für die Hochzeit beauftragt. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese bei der HP. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist die HP bei der Einbringung der Leistungen frei. Es steht der HP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen. Vom Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt.
2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird die HP den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt – die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies der HP zweckmäßig erscheint. Der HP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern (Netzwerkpartner – NWP) wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekorateuren, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorlage an die Kunden, wobei die HP immer als Vermittlerin agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, der Ausstattung und des Stylings (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird die HP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. Die HP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.
2.3. Die HP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, soweit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos und Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern geboten wird.
2.4. Auf Wunsch der Kunden wird die HP für Leistungen einzelner Anbieter entgeltlich Kostenvoranschläge einholen.
2.5 Die HP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Der Vertragsabschluss mit den Netzwerkpartnern erfolgt ausnahmslos seitens der Kunden. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Kunden wird die HP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. Die HP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten, wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient.
Die HP vermittelt diese Leistungen, bietet diese jedoch nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.
2.6. Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten und Hochzeitsringen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.
2.7. Die HP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.
2.8. Die HP und die Kunden werden einander über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen.
3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins
3.1. Die HP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 2 Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktritts nach Ablauf dieser Frist steht der HP jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftlichkeit.
3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen der HP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Die HP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.
3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung der HP bedürfen. In diesem Fall ist mit der HP im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.
4. Gewährleistung/Haftung
4.1. Die HP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung. Die HP schuldet außer ihrer gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Eignung oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstigen Flächen.
4.2. Die HP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch die Kunden. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn die HP feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich die HP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.
4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnischer oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang der HP nicht automatisch umfasst. Über gesondertem Auftrag kann die HP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehende Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (z. B. Musiklizenz SIAE in Italien) tragen die Kunden.
4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
5. Entgelt
5.1. Das im Auftragsschreiben bzw. Vertrag vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. Die HP ist berechtigt, bei Auftragserteilung 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig sein kann. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag nach der Veranstaltung) fällig. Alle von der HP angebotenen und verrechneten Entgelte sind Nettobeträge samt ausgewiesener aufgeschlagener USt.
5.2. Allenfalls aufgrund des Auftrages auflaufende Barauslagen, wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte, können von der HP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige vereinbarte, über die im Auftragsschreiben bzw. Vertrag und in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
6. Datenschutz, geistiges Eigentum
6.1. Die Kunden willigen ein, dass die HP im Rahmen des Auftragsschreibens bzw. Vertrags persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiter ein, dass die die HP die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
6.2. Die von der HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich deren geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HP zulässig.
7. Sonstiges
7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens der HP. Gerichtsstand ist jener der Kunden.
7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief, per Telefax, per E-Mail oder mittels vergleichbarer Medien wie SMS, Messenger-Dienste u. dgl.) vorgenommen werden. Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Auftragsschreibens bzw. Vertrags auch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.
7.5. Die Vertragspartner kommen überein, im Falle von nicht einvernehmlich lösbaren Streitigkeiten über das Auftragsschreiben bzw. den Vertrag und dessen Inhalt einvernehmlich einen neutralen befugten eingetragenen Mediator beizuziehen, wobei die anfallenden Kosten geteilt werden.
